Ausbildungsfonds: Infos zum Meldeverfahren

Ende Dezember haben die Unternehmen in Bremen und Bremerhaven einen Brief von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mit dem Betreff „Ausbildungsfonds im Land Bremen – Start des Verfahrens“ erhalten.

Mit dem Verfahren soll außer der Zahlung einer Ausbildungsabgabe (0,27 % der Arbeitnehmerbruttolohnsumme 2024) auch der Erhalt einer sogenannten Ausgleichszuweisung für die von Ihnen beschäftigten Auszubildenden (unabhängig vom Ausbildungsjahr in Höhe von jeweils 2.250 €) ausgelöst werden.

Es sind alle Unternehmen/Betriebe mit Betriebsstätten, Betriebsteilen, Sitz oder Außenstelle im Land Bremen zur Meldung bis zum 28.02.2025 verpflichtet.

Aus dem Schreiben gehen einige Hinweise zur Meldung bzw. den sich daraus ergebenden Berechnungen hervor. Sollten Betriebe bei der konkreten Erstellung der Meldung Fragen haben,  können Sie sich außer den Mitarbeitenden der zuständigen senatorischen Behörde auch an die Handwerkskammer Bremen wenden, E-Mail: ausbildungsfonds@hwk-bremen.de . Außerdem hat die Handwerkskammer in ihrem Internetauftritt die wichtigsten Details zum Ausbildungsfonds sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst: www.hwk-bremen.de/ausbildungsfonds