Neue Ausbildungsordnung bringt gestreckte Prüfungen, flexible Ausbildungswege und mehr Fokus auf Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Zum 1. August tritt eine umfassend modernisierte Ausbildungsordnung für die Bauberufe in Kraft. Insgesamt 19 Berufe wurden neu geordnet. Neben strukturellen Veränderungen – wie der Einführung gestreckter Abschlussprüfungen und einer flexibleren Stufenausbildung – wurden auch die Ausbildungsinhalte grundlegend überarbeitet. Themen wie Energieeffizienz, Bauen im Bestand und Digitalisierung von Bauprozessen rücken stärker in den Mittelpunkt.
Die Neuordnung betrifft 16 dreijährige sowie drei zweijährige Ausbildungsberufe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau.
Hochbau: Maurer/-in, Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in, Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik, Hochbaufacharbeiter/-in (zweijähriger Beruf)
Ausbau: Zimmer/-in, Stuckateur/-in, Estrichleger/-in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in, Trockenbaumonteur/-in, Ausbaufacharbeiter/-in (zweijähriger Beruf)
Tiefbau: Straßenbauer/-in, Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik, Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik, Brunnenbauer/-in, Spezialtiefbauer/-in, Gleisbauer/-in, Tiefbaufacharbeiter/-in (zweijähriger Beruf)
Das Verfahren wurde unter Beteiligung von Sachverständigen aus Bauhandwerk, Bauindustrie und Gewerkschaften durchgeführt. Damit flossen sowohl betriebliche Erfahrungen als auch arbeitsmarktpolitische Perspektiven in die neue Ausbildungsordnung ein.
Gestreckte Abschlussprüfung ersetzt Zwischenprüfung
Eine der wichtigsten strukturellen Neuerungen ist die Einführung der gestreckten Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in den dreijährigen Ausbildungsberufen. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Stattdessen besteht die Abschlussprüfung künftig aus zwei Teilen, die gemeinsam die Endnote bilden: Teil 1: nach zwei Ausbildungsjahren, Teil 2: am Ende der Ausbildung. Die Gewichtung ist klar festgelegt: 40 Prozent der Gesamtnote entfallen auf Teil 1, 60 Prozent auf Teil 2
Bereits nach zwei Jahren werden damit zentrale berufliche Handlungskompetenzen überprüft. Für Auszubildende bedeutet dies eine stärkere Einbindung ihrer Leistungen während der Ausbildung in das Gesamtergebnis. Gleichzeitig reduziert sich für Prüfungsausschüsse der organisatorische Aufwand, da eine separate Zwischenprüfung entfällt.
Flexibler Ausbildungsweg durch Stufenausbildung
Eine weitere grundlegende Änderung betrifft die Struktur der Ausbildung. Das bisherige Anrechnungsmodell wird durch eine Stufenausbildung ersetzt. Betroffen sind die zweijährigen Ausbildungsberufe Ausbaufacharbeiter/-in, Hochbaufacharbeiter/-in und Tiefbaufacharbeiter/-in. Nach zwei Jahren legen Auszubildende dieser Berufe eine Abschlussprüfung ab.
Inhalt und Ablauf dieser Prüfung entsprechen vollständig dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung der dreijährigen Berufe. In der Prüfungssituation selbst ist daher nicht erkennbar, ob es sich um die Abschlussprüfung eines zweijährigen Berufs oder um Teil 1 der dreijährigen Ausbildung handelt.
Entscheiden sich Betrieb und Auszubildende im Anschluss für eine Fortsetzung der Ausbildung, kann ein neuer Ausbildungsvertrag für das dritte Ausbildungsjahr eines dreijährigen Berufs abgeschlossen werden.
Das Ergebnis der bereits abgelegten Prüfung wird dann automatisch als Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung gewertet, und die absolvierten Ausbildungszeiten werden angerechnet.
Neue Inhalte: Energieeffizienz, Bestand und digitale Bauprozesse
Auch die Ausbildungsinhalte wurden umfassend überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen in der Bauwirtschaft angepasst.
Ein Schwerpunkt liegt auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Das bisherige Thema Wärmedämmung wurde weiterentwickelt und stärker auf Energieeffizienzmaßnahmen an Bauwerken und Bauteilen ausgerichtet.
Neu in allen Bauberufen ist außerdem das Thema Bauen im Bestand. Angesichts der wachsenden Bedeutung von Sanierung, Modernisierung und Umnutzung bestehender Gebäude wird dieser Bereich künftig über alle drei Ausbildungsjahre hinweg vermittelt.
Zudem hält die Digitalisierung verstärkt Einzug in die Ausbildung. Planung, Bauabläufe und Gebäudemanagement werden zunehmend digital gesteuert und vernetzt. Diese Entwicklungen spiegeln sich nun auch in den Ausbildungsordnungen wider.
Informationsangebote zur neuen Ausbildungsordnung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) planen in den kommenden Monaten (23.04., 25.06., 17.11., jeweils 16:00 Uhr) mehrere virtuelle Informationsveranstaltungen und Fragestunden zur Neuordnung der Bauberufe. Die Veranstaltungen werden über Microsoft Teams durchgeführt und richten sich auch an Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Mitglieder von Prüfungsausschüssen. Weitere Infos unter: www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-berufliche-bildung/aktuelles-und-veranstaltungen/neuordnung-bauberufe/


